Allgemeines – Geltungsbereich

Geltungsbereich: Allen – auch künftigen ‑ Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Diese AGB gelten für Pacht-, Darlehens- und Zuschussverträge nur insoweit, als dort auf diese AGB ausdrücklich Bezug genommen wird.

Begriffsbestimmungen: Die Begriffe Verbraucher und Unternehmer richten sich nach der Bestimmung des § 14 BGB. Kunde i.S.d. der AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Nichtgeltung anderer AGB: Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Unwirksamkeit abweichender Erklärungen: Unsere Angestellten, Außendienstmitarbeiter, Handelsmakler, Handelsvertreter oder sonstige von uns unmittelbar beauftragte Dritte sind nicht berechtigt, von den vorliegenden AGB abweichende Geschäftsbedingungen zu vereinbaren. Solche abweichenden Vereinbarungen werden gegenüber uns nur wirksam, wenn Sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

Liefertermine und Lieferumfang

Lieferungen/Liefertermine: Eingehende Bestellungen werden im Rahmen des regulären Geschäftsganges und unserer üblichen Geschäftszeit ausgeliefert. Abweichende, verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart oder schriftlich bestätigt werden.

Höhere Gewalt: Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt.

Teillieferungen: Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für die Brauchbarkeit daraus nicht ergeben.

Hilfen: Wir sind berechtigt, zum Ab- und Beladen in besonderen Fällen –  vom Kunden die Gestellung von Hilfskräften zu verlangen. Diese gelten als Erfüllungsgehilfen des Kunden.

Eigentumsvorbehalt

Eigentumsvorbehalt:  Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

Rücktrittsrecht: Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer der vorgenannten Pflichten vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

Freigabe von Sicherheiten: Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Unternehmers freizugeben, als der Wert ihrer zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt.

Preise, Zahlungen

Preise / Fälligkeit / Versandspesen: Der angebotene Kaufpreis ergibt sich aus dem jeweiligen zum Bestellungszeitpunkt gültigen Tages‑/Listenpreis und ist bindend. Preisnachlässe werden nur gewährt, sofern dies ausdrücklich vereinbart oder in der Rechnung ausgewiesen ist. Im angebotenen Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten; es sei denn, ein ausdrücklicher Ausweis ist erfolgt. Die Umsatzsteuer wird in der gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung keine andere Kostentragung ergibt, versenden wir die Ware im Bereich der Städte und der Kreise Heinsberg, Aachen, Düren und der Stadt Mönchengladbach auf unsere Kosten. Im Übrigen erfolgt der Versand der Ware auf Kosten des Kunden. Die Auswahl der besten Versendungsart oder Form erfolgt, sofern der Kunde keine andere Versendungsart oder Form angibt, nach unserem pflichtgemäßen Ermessen. Der Kaufpreis und die evtl. Entgelte für Nebenleistungen bzw. Versandspesen und das Pfand sind bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung fällig. Wir können bei Lieferung die Zahlung des Kaufpreises und der Nebenentgelte in bar verlangen. Die Vereinbarung einer anderen Zahlungsweise bedarf einer besonderen Vereinbarung.

Zahlungsfrist / Verzug: Bei vereinbarter unbarer Zahlung ist der Kunde verpflichtet, den Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne Mahnung in Zahlungsverzug.

Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht: Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,  durch uns anerkannt wurden oder entscheidungsreif sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Haftungsbeschränkung

Allgemeine Haftungsbeschränkung: Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Haftungsbeschränkung gegenüber Unternehmern: Gegenüber Unternehmern haften wir darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Nicht ausgeschlossene Ansprüche: Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

Verjährung der Haftungsansprüche: Schadenersatzansprüche des Unternehmers verjähren nach 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Schadensersatzansprüche eines Verbrauchers verjähren in der gesetzlich vorgesehenen Frist.

Leergut und Pfand

Behältnisse: Die zur Wiederverwendung bestimmten Behälter und Transportmittel (Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer, Getränke-Container, Paletten und CO2 Gasbehälter) werden dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen und bleiben unser Eigentum. Der Kunde erwirbt auch bei Hinterlegung eines Barpfandes kein Eigentum hieran. Der Kunde ist verpflichtet, die überlassenen Behältnisse sorgfältig zu verwahren und gegen Verlust zu sichern.

Pfand: Wir berechnen dem Kunden die jeweils gültigen Pfandbeträge für die Behältnisse, die zusammen mit dem Kaufpreis und zzgl. Umsatzsteuer fällig sind. Der Pfandbetrag dient lediglich als Sicherheit und nicht als Bemessungsgrundlage für unsere Ansprüche z.B. auf Ersatz bzw. Schadensersatz.

Rückgabe: Der Kunde hat die Behältnisse nach Nutzung, spätestens jedoch 10 Wochen, Fässer  4 Wochen nach Lieferung, an uns zurückzugeben. Nicht zurückgegebene Behältnisse sind unter Anrechnung des Pfandbetrages zum jeweiligen Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.

Kontokorrent / Rechnungsabschluss / Ausschlussfrist

Kontokorrent: Alle wechselseitigen Verbindlichkeiten und Gutschriften zwischen uns und dem Kunden, insbesondere aus Warenlieferungen, Pfändern, Rückvergütungen und Warenrücknahmen aus der zugrunde liegenden Geschäftsbeziehung werden von uns als Kontokorrent i.S.d. § 355 Handelsgesetzbuch (Konto in laufender Rechnung) geführt.

Stichtagsabrechnung: Zum Stichtag 31.12. eines jeden Jahres erstellen wir einen Rechnungsabschluss betreffend des Kontokorrents und senden diesen unserem Kunden zu. Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Rechnungsabschlusses muss der Kunde uns gegenüber innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses erheben. Macht der Kunde die Einwendungen schriftlich oder in Textform, genügt zur Wahrung der Frist die rechtzeitige Absendung innerhalb der Frist.

Einwendungsausschluss: Ein Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung des Rechnungsabschlusses Wir werden den Kunden mit Zusendung des Rechnungsabschlusses auf den Fristbeginn und die Folgen einer nicht rechtzeitigen Einwendung hinweisen.

Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht eine Verbindlichkeit zu seinen Lasten in den Jahresabschluss eingestellt oder eine ihm zustehende Forderung nicht berücksichtigt wurde.

Schlussbestimmungen

Rechtswahl: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN‑Kaufrechts finden keine Anwendung.

Erfüllungsort: Bei Unternehmern ist Erfüllungsort unser Geschäftssitz.

Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

Hansen & Bildstein Getränke GmbH & Co. KG, Heinsberg, Sept. 2016